In Zwischen istvon uns eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 21/10244 “Atomtransporte durch Hamburg” (XXVIII) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 02.06.2017-01.09.2017”) und der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 02. Juni 2017 bis zum 01. September 2017”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.
=> Die Ergebnisse der Recherchen dokumentieren wir somit hier:
Auswertung der Anlage 1 (Kernbrennstoffe)
Auswertung der Anlage 2 (sonstige radioaktiven Stoffe)
Am 31.08.17 hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXVIII) gestellt, auf die der Hamburger Senat am 08.09.17 (Drucksache 21/10244) geantwortet hat.
Zuvor hatten die Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) am 31.05.17 in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (XXVII) gestellt, auf die der Hamburger Senat am 06.06.17 (Drucksache 21/9289) antwortete.
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