Für den Hamburger Hafenbetrieb HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH, Betreiber des HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA), endete die Umschlaggenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von „sonstigen radioaktiven Stoffen“ (unter anderem nicht angereichertes Uranhexafluorid und Urankonzentrat „Yellow Cake“) am 30.09.25. – Erst am 22.05.26 wurde der HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH eine unbefristete Umschlaggenehmigung erteilt.
Eine spannende Frage: Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage erfolgten zwischen dem 01.10.25 und dem 21.05.26 (nach gesicherten Infos) 29 Transporte u.a. von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) und Urankonzentrat „Yellow Cake“ (UN 2912) aus Montreal/Kanada mit Containerschiffen der Reedereien Hapag-Lloyd und OOCL über den HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA) in den Hamburger Hafen? – Sowie u.a. Rücktransporte von sogenannten „UF6 Heels“, dies sind entleerte, aber ungereinigte Behälter, die noch Rückstände von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthalten, über den HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA) nach Montreal/Kanada?
Im Zeitraum vom 01.10.25 und dem 21.05.26 erfolgten weitere 37 Atomtransporte (sehr hohe Wahrscheinlichkeit) über den HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA) offensichtlich ohne die erforderliche Genehmigung.
Darauf gibt der Hamburger Senat in der Antwort auf eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft (Drs. 23/4355 vom 12.06.26) keine Auskunft.
Hinweis: Die zuvor erstellte Übersicht der Transporte von “sonstigen radioaktiven Stoffen” (unter anderem nicht angereichertes Uranhexafluorid und Urankonzentrat „Yellow Cake“) über den HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA) (Datei: Atomtransporte durch Hamburg Drs23-4355 Anlage2 (CTA)) ist nun mit den Daten aus den Drucksachen 23/2339, 23/3349 und 23/4355 auf den Zeitraum vom 01.10.25 bis zum 21.05.26 erweitert worden.
Datenquellen: Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 23/2339, „Atomtransporte durch Hamburg“, Anlage 2, Zeitraum: 06.09.25 bis zum 05.12.25 Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 23/3349, „Atomtransporte durch Hamburg“, Anlage 2, Zeitraum: 06.12.25 bis zum 06.03.26 Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 23/4355, „Atomtransporte durch Hamburg“, Anlage 2, Zeitraum: 07.03.26 bis zum 08.06.26
Illegale Atomtransporte durch den Hamburger Hafen!
Im Zeitraum vom 30.09.2025 bis 22.05.2026 gab es keine Genehmigung für den Container Terminal Altenwerder (CTA*) zum Umgang mit „sonstigen radioaktiven Stoffen“. Trotzdem erfolgten dort Atomtransporte mit Uranhexafluorid und Yellow Cake.
Allein in der letzten Antwort des Senats (Drucksache 23/4355) werden dreizehn weitere Transporte in diesem Zeitraum aufgelistet die wir zweifelsfrei über den CTA zuordnen. Somit gab es Atomtransporte die ohne Umschlaggenehmigung von dem HHLA Terminal Altenwerder umgeschlagen worden sind.
„Wir fordern schon lange die Endwidmung (Sperrung) des Hamburger Hafen für alle Atomtransporte. Wenn nun aber der Senat bei seinem eigenen Hafenkonzern der HHLA ungenehmigte Atomtransporte durchführen lässt, ist Zweifel an seiner Kompetenz mehr als angebracht und die Einstellung aller Atomtransporte notwendig!“ so Paul Dreher, Sprecher von SAND.
Eine rücksichtslose Aufklärung wie das passiere konnte muss umgehend erfolgen! Wir fordern die Entziehung der jetzt erteilten unbefristeten Umschlaggenehmigung, da der Betreiber seine Unzuverlässigkeit gezeigt hat. Bei der zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz muss aufgeklärt werden wie es zu dem Fehlverhalten hinsichtlich der fehlenden Umschlaggenehmigung kam!
Hintergrund: Die Fragen und Antworten 15 und 16 der Drucksache 23/4355 sind die Grundlage der Erkenntnis. Der Hamburger Senat schreibt in seiner Antwort das am 22.5.26 eine Genehmigung am CTA erteilt wurde. Die Genehmigung zuvor war bis zum 30.9.25 erteilt. Das bedeutet das es über sieben Monaten im CTA zu ungenehmigtem Umschlag mit radioaktiven Stoffen kam. Als Antwort schreibt der Senat das ihm hierfür keine Erkenntnisse vorliegen und er verweist auf das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Das BASE ist für die Genehmigung der Kernbrennstoff Transporte zuständig, für die stattgefundenen Transporte der „sonstigen radioaktiven Stoffe“ hingegen nicht. Trotzdem ist eine gültige Genehmigung für deren Umschlag seitens des Hafenbetreibers erforderlich. *CTA = Hamburger Hafenbetrieb HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH
Für den Hamburger Hafenbetrieb HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH, Betreiber des HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA), endete die Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von „sonstigen radioaktiven Stoffen“ (unter anderem nicht angereichertes Uranhexafluorid und Urankonzentrat „Yellow Cake“) am 30.09.25. – Erst am 22.05.26 wurde der HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH eine unbefristete Umschlaggenehmigung erteilt.
Eine spannende Frage: Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage erfolgten zwischen dem 30.09.25 und dem 22.05.26 zahlreiche Transporte u.a. von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) und Urankonzentrat „Yellow Cake“ (UN 2912) aus Montreal/Kanada mit Containerschiffen der Reedereien Hapag-Lloyd und OOCL über den HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA) in den Hamburger Hafen? – Sowie u.a. Rücktransporte von sogenannten „UF6 Heels„, dies sind entleerte, aber ungereinigte Behälter, die noch Rückstände von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthalten, über den HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA) nach Montreal/Kanada? Darauf gibt der Hamburger Senat in der Antwort auf eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft (Drs. 23/4355 vom 12.06.26) keine Auskunft.
Doch eins nach dem anderen.
Rückblick:
Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drs. 22/14690) vom 15.03.24
Vorbemerkung (Hamburger Senat): “Mit der umfassenden Novellierung des Strahlenschutzrechtes wurde ein risikoorientiertes Aufsichtskonzept eingeführt, welches feste Besichtigungsintervalle für Betriebe festlegt. Da hierdurch regelmäßige Vor-Ort-Besichtigungen durchgeführt werden müssen, ist eine Befristung von Genehmigungen entbehrlich. Nach dem novellierten Recht müssen nur noch wenige Genehmigungen zwingend befristet werden. Aus diesem Grund werden in Hamburg alle Genehmigungen seit etwa zwei Jahren unbefristet erteilt, soweit der Gesetzgeber keine Befristung im Strahlenschutzgesetz festgeschrieben hat. Für Umschlags- und Lagergenehmigungen gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Befristungen. Weiter trägt die Entfristung von Genehmigungen zu einer Verschlankung von Verwaltungsabläufen bei und entlastet die Verwaltung insbesondere mit Hinblick auf die personelle Situation.”
Vorbemerkung (DIE LINKE): “Laut Drs. 22/13808 haben folgende fünf Hamburger Hafenbetriebe derzeit eine Umschlagsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), beinhaltend den Umschlag von „sonstigen radioaktiven Stoffen“ (unter anderem Uranerzkonzentrat und nicht angereichertes Uranhexafluorid): der zur HHLA gehörende Container Terminal Altenwerder (CTA), der Container Terminal Burchardkai (CTB) und der Container Terminal Tollerort (CTT) sowie EUROGATE und das Hafenunternehmen C. Steinweg. Für die beiden HHLA Container Terminals Burchardkai (CTB) und Tollerort (CTT) wurden im letzten Jahr laut Drs. 22/13808 sogar unbefristete Umschlagsgenehmigungen erteilt. Bislang waren diese Umschlagsgenehmigungen stets befristet.”
DIE LINKE: “Wurde für den HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA) eine unbefristete Umschlagsgenehmigung nach § 12 Absatz 1 Nummer 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) beantragt oder gar erteilt? Wenn ja, wann erfolgte die Beantragung beziehungsweise die Genehmigung? Wenn nein, wann läuft die befristete Umschlagsgenehmigung aus? Wenn nein, ist dem Senat bekannt, ob der HHLA CTA beabsichtigt, anschließend eine unbefristete Umschlagsgenehmigung zu beantragen?” Antwort des Hamburger Senats: “Weder wurde von der HHLA Container Terminal Altenwerder eine unbefristete Genehmigung beantragt, noch wurde eine unbefristete Genehmigung erteilt. Die zurzeit gültige Genehmigung ist bis zum 30. September 2025 befristet.”
Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drs. 23/1350) vom 12.09.25
Vorbemerkung (DIE LINKE): “Nach der umfassenden Novellierung des Strahlenschutzrechtes können Umschlagsgenehmigungen unbefristet erfolgen. Laut Drs. 22/14690 haben folgende Hamburger Hafenbetriebe eine unbefristete Umschlagsgenehmigung: der zur HHLA gehörende Container Terminal Burchardkai (CTB) sowie der Container Terminal Tollerort (CTT). Für den zur HHLA gehörenden Container Terminal Altenwerder gilt eine befristete Genehmigung bis zum 30. September 2025. Für EUROGATE liegt eine gültige Genehmigung bis zum 31. Juli 2026 vor und für das Hafenunternehmen C. Steinweg wurde eine Genehmigung bis zum 31. Dezember 2026 erteilt. Für den UNIKAI war die Genehmigung bis zum 28. Februar 2023 befristet. Seitdem wurde auch keine neue Umschlagsgenehmigung erteilt.”
DIE LINKE: “Liegt vom Container Terminal Altenwerder in Bezug auf die auslaufende Genehmigung zum 30. September 2025 ein Antrag auf (unbefristete) Verlängerung der Umschlagsgenehmigung vor? Wenn ja, wurde dieser bereits beschieden?” Antwort des Hamburger Senats : “Es liegt kein Antrag des Container Terminals Altenwerder bezüglich einer Verlängerung der Umschlagsgenehmigung vor.”
DIE LINKE: “Wenn eine verlängerte Umschlagsgenehmigung erteilt wurde, gilt diese unbefristet? Wenn nein, bis wann wurde die Genehmigung erteilt?” Antwort des Hamburger Senats : “Zukünftige Umschlagsgenehmigungen werden unbefristet erteilt.”
Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drs. 23/2339) vom 12.12.25
Vorbemerkung (DIE LINKE): “Nach der umfassenden Novellierung des Strahlenschutzrechtes können Umschlagsgenehmigungen unbefristet erfolgen. Laut Drs. 22/14690 haben folgende Hamburger Hafenbetriebe eine unbefristete Umschlagsgenehmigung: der zur HHLA gehörende Container Terminal Burchardkai (CTB) sowie der Container Terminal Tollerort (CTT). Für den zur HHLA gehörenden Container Terminal Altenwerder gilt eine befristete Genehmigung bis zum 30. September 2025. Laut der Drs. 23/1350 lag zum Zeitpunkt der Anfrage kein Antrag des Container Terminals Altenwerder zur Verlängerung der Umschlagsgenehmigung vor. Für EUROGATE liegt eine gültige Genehmigung bis zum 31. Juli 2026 vor und für das Hafenunternehmen C. Steinweg wurde eine Genehmigung bis zum 31. Dezember 2026 erteilt. Für den UNIKAI war die Genehmigung bis zum 28. Februar 2023 befristet. Seitdem wurde auch keine neue Umschlagsgenehmigung erteilt.”
DIE LINKE: “Wurde zwischenzeitlich eine neue Umschlagsgenehmigung für die UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH oder dem Container Terminal Altenwerder erteilt? Wenn ja, wann wurde diese Umschlagsgenehmigung erteilt und wie lange ist diese gegebenenfalls befristet?” Antwort des Hamburger Senats : “Für die UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH oder für das Container Terminal Altenwerder wurden zwischenzeitlich keine Genehmigungen erteilt.”
Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drs. 23/3349) vom 13.03.26
Vorbemerkung (DIE LINKE): “Nach der umfassenden Novellierung des Strahlenschutzrechtes können Umschlagsgenehmigungen unbefristet erfolgen. Laut Drs. 22/14690 haben folgende Hamburger Hafenbetriebe eine unbefristete Umschlagsgenehmigung: der zur HHLA gehörende Container Terminal Burchardkai (CTB) sowie der Container Terminal Tollerort (CTT). Für den zur HHLA gehörenden Container Terminal Altenwerder galt eine befristete Genehmigung bis zum 30. September 2025. Laut der Drs. 23/1350 lag zum Zeitpunkt der Anfrage kein Antrag des Container Terminals Altenwerder zur Verlängerung der Umschlagsgenehmigung vor. Für EUROGATE liegt eine gültige Genehmigung bis zum 31. Juli 2026 vor und für das Hafenunternehmen C. Steinweg wurde eine Genehmigung bis zum 31. Dezember 2026 erteilt. Für den UNIKAI war die Genehmigung bis zum 28. Februar 2023 befristet. Seitdem wurde auch keine neue Umschlagsgenehmigung erteilt.”
DIE LINKE: “Wurde zwischenzeitlich eine neue Umschlagsgenehmigung für die UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH oder dem Container Terminal Altenwerder erteilt? Wenn ja, wann wurde diese Umschlagsgenehmigung erteilt und wie lange ist diese gegebenenfalls befristet?” Antwort des Hamburger Senats : “Es wurden zwischenzeitlich keine neuen Umschlagsgenehmigungen für die UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH oder für den Container Terminal Altenwerder erteilt.”
Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drs. 23/4355) vom 12.06.26
Vorbemerkung (DIE LINKE): “Nach der umfassenden Novellierung des Strahlenschutzrechtes können Umschlagsgenehmigungen unbefristet erfolgen. Laut Drs. 22/14690 haben folgende Hamburger Hafenbetriebe eine unbefristete Umschlagsgenehmigung: der zur Hamburger Hafen und Logistik AG gehörende Container Terminal Burchardkai (CTB) sowie der Container Terminal Tollerort (CTT). Für den zur Hamburger Hafen und Logistik AG gehörenden Container Terminal Altenwerder (CTA) galt eine befristete Genehmigung bis zum 30. September 2025. Laut der Drs. 23/1350 lag zum Zeitpunkt der Anfrage kein Antrag des Container Terminals Altenwerder zur Verlängerung der Umschlagsgenehmigung vor.”
DIE LINKE: “Wurde zwischenzeitlich eine neue Umschlagsgenehmigung für den Container Terminal Altenwerder (CTA) der Hamburger Hafen und Logistik AG erteilt? Wenn ja, wann wurde diese Umschlagsgenehmigung erteilt und wie lange ist diese gegebenenfalls befristet?” Antwort des Hamburger Senats : “Am 22. Mai 2026 wurde eine unbefristete Umschlaggenehmigung für die HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH erteilt.”
DIE LINKE: “Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage erfolgten seit dem 30.09.2025 zahlreiche Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) und Urankonzentrat „Yellow Cake“ (UN 2912) aus Montreal/Kanada mit Containerschiffen der Reedereien Hapag-Lloyd und Orient Overseas Container Line über den Container Terminal Altenwerder (CTA) der Hamburger Hafen und Logistik AG in den Hamburger Hafen sowie unter anderem Rücktransporte von sogenannten „UF6 Heels“ über den Container Terminal Altenwerder nach Montreal/Kanada?” Antwort des Hamburger Senats : “Dazu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Die Zuständigkeit für die Transporte liegt beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung.”
Offensichtlich fehlerhafte Antwort des Hamburger Senats
=> Antwort des Hamburger Senats (Drs. 23/4355) : “Dazu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Die Zuständigkeit für die Transporte liegt beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung.”
> Hier liegt offensichtlich eine fehlerhafte Antwort des Hamburger Senats vor:
> Ist dem Hamburger Senat der Unterschied zwischen Transporten von “Kernbrennstoffen” und Transporten von “sonstigen radioaktiven Stoffen” etwa nicht bekannt?
> DasBundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist lediglich für die Genehmigungen von sogenannten “Kernbrennstoff-Transporten” zuständig, jedoch nicht für die Transporte von “sonstigen radioaktiven Stoffen”, wie z.B. nicht angereichertes Uranhexafluorid (UN 2978) und Urankonzentrat „Yellow Cake“ (UN 2912). – Dies sollte der Hamburger Senat eigentlich wissen…
> Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg finden, aufgrund des freiwilligen Verzichts der Hamburger Hafenbetriebe auf den Umschlag von “Kernbrennstoffen” im Hamburger Hafen, derzeit nicht mehr statt. – Auch dies sollte dem Hamburger Senat eigentlich bekannt sein… In der Anlage 1 “Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 07.03.2026-08.06.2026” zur Drs. 23/4355 werden folglich auch keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hamburger Hafen aufgeführt.
> Dagegen werden in der Anlage 2 “sonstige radioaktive Stoffe im Zeitraum 7. März 2026 bis einschließlich 8. Juni 2026” zur Drs. 23/4355 zahlreiche Transporte, u.a. nicht angereichertes Uranhexafluorid (UN 2978) und Urankonzentrat „Yellow Cake“ (UN 2912), aufgelistet, die über den HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA) erfolgten.
Ausführliches dazu: > Atomtransporte durch Hamburg Drs23-4355 Anlage2 (CTA).doc als WORD-Datei > Atomtransporte durch Hamburg Drs23-4355 Anlage2 (CTA).pdf als PDF-Datei
> Die Frage aufgrund welcher rechtlichen Grundlage Transporte von “sonstigen radioaktiven Stoffen” über den HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA) im Zeitraum vom 30.09.25 bis zum 22.05.26 dennoch durchgeführt wurden, wird vom Hamburger Senat in der Drs. 23/4355 nicht beantwortet.
Hintergrund:
Unterscheidung zwischen “Kernbrennstoffen” und “sonstigen radioaktiven Stoffen”
Definition Seitens desBASE(Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung):
> “Kernbrennstoffe” sind Stoffe, die Plutonium 239 oder 241 oder mit den Isotopen 235 oder 233 angereichertes Uran enthalten. > “Sonstige radioaktive Stoffe” sind Stoffe, die ein oder mehrere Radionuklide enthalten, soweit es sich nicht um “Kernbrennstoffe” handelt.
Diese Kleine Anfrage (mit deren Beantwortung) befindet sich z.Zt. im Netz unter
wir danken blackblogs.org für die schöne Zeit die wir für 10 Jahre haben konnten! Wir wünschen den Menschen dahinter viel Kraft und schöne neue Projekte wie auch immer die aussehen werden!
Zum 1.7.2025 schließt blackblogs.org, deshalb wird diese Seite dann wohl nicht mehr erreichbar sein. Merkt euch unseren neuen Auftritt, wir freuen uns euch da weiter informieren zu können.
Statt nach Gorleben: Erster Castor-Transport nach Bayern ist auf dem Weg
Am 1. März hat der Genehmigungszeitraum für die ersten Castor-Transporte nach Bayern überhaupt begonnen. Bis Ende des Jahres müssen sieben Behälter mit hochradioaktivem Atommüll nach Niederbayern gebracht werden. Ziel dieser Transporte war ursprünglich Gorleben, bis sich im Rahmen des Atomausstiegs auf eine Umverteilung auf die Zwischenlagerhallen an den deutschen AKW geeinigt werden konnte.
Auch nach dem Abschalten der letzten deutschen AKW ist das Thema Atommüll noch lange nicht vom Tisch. Aber immerhin: Seit dem 15. April 2023 wächst der Atommüll-Berg aus dem Betrieb der deutschen Meiler nicht weiter (abgesehen von den Rückbau-Abfällen …).
Am Di. 1.4.25 um 5:20 Uhr hat das Atommüll-Transportschiff „Pacific Grebe“ den niedersächsischen Hafen Nordenham erreicht. Im dortigen Rhenus-Midgard-Hafen werden nun sieben CASTOR-Behälter auf Schienenwaggons umgeladen. Am Abend waren 5 CASTOREN verladen. Danach wird sich der Atommüllzug mit Geleitschutz auf seinen Weg über Bremen, Hannover, Göttingen, Fulda, Würzburg, Nürnberg und Landshut machen. Zielort für den hochradioaktiven Atommüll ist eine Zwischenlagerhalle am Atomkraftwerk Isar 2 in Niederaichbach. Dort werden die CASTOR-Behälter stehen, bis ein Endlager dafür benannt und in Betrieb genommen werden kann. Das wird laut Auskunft der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) nicht vor 2074 erfolgen.
Auch die Suche nach der Endlagerung ist keinen Schritt weiter. Eine sichere Endlagerung ist technisch und wissenschaftlich nicht vorstellbar.
CASTOR-Zwischenlager werden zu gefährlich ungeeigneten Langzeitlagern
Atommüll ist nur ungefährlich, wenn er nicht entsteht: Brennelementefabrik in Lingen und Urananreicherung in Gronau beenden!
Atomkraft kann das Klima nicht retten. Atomenergie ist nicht grün und nachhaltig.
Atommüll lässt sich nicht abschalten!
Für die sofortige Stilllegung aller Atomanlagen – WELTWEIT!
Hamburg: Atomtransporte durch Hamburg – Drucksache 22/18093 – Auswertung Anlagen 1 und 2
=> Zwischenzeitlich sind Auswertungen der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/18093 “Atomtransporte durch Hamburg” in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 07.12.2024 bis zum 17.02.2025”) zu den Atomtransporten über das Hamburger Stadtgebiet und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 7. Dezember 2024 bis einschließlich 18. Februar 2025”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.
=> Die Ergebnisse der bisherigen Recherchen befinden sich hier:
=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:
Unterscheidung zwischen “Kernbrennstoffen” und “sonstigen radioaktiven Stoffen”
Definition Seitens des BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung):
> “Kernbrennstoffe” sind Stoffe, die Plutonium 239 oder 241 oder mit den Isotopen 235 oder 233 angereichertes Uran enthalten.
> “Sonstige radioaktive Stoffe” sind Stoffe, die ein oder mehrere Radionuklide enthalten, soweit es sich nicht um “Kernbrennstoffe” handelt.
Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/18093 (Atomtransporte durch Hamburg) erfolgten im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 17.02.25 keine „Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg.
> “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden zur Zeit nicht mehr statt. – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) durchqueren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit das Hamburger Stadtgebiet!
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/18093 (Atomtransporte durch Hamburg) wurden im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 17.02.25 insgesamt 11 „Kernbrennstoff-Transporte“ (neue Brennelemente) im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt.
– Im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 17.02.25 erfolgten nach Angaben des Hamburger Senats 11 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden insgesamt rund 22 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxid in den Brennelementen befördert.
Alle 11 Transporte von neuen Uran-Brennelementen wurden aus der Brennelement-Fabrik der ANF in Lingen in das schwedische AKW Forsmark durchgeführt.
– Im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 17.02.25 wurden nach Angaben des Hamburger Senats keine Transporte von angereichertem Uranhexafluorid (UN 2977) (aus europäischen Urananreicherungs-Anlagen) im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet (in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden) durchgeführt.
> Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/18093 (Atomtransporte durch Hamburg) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 18.02.25 über den Hamburger Hafen waren mehrere Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada und Norfolk/USA sowie Rücktransporte von entleerten und ungereinigten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada.
Zudem wurde ein Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hamburger Hafen sowie ein Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada durchgeführt.
– Im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 18.02.25 erfolgten insgesamt 4 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada und Norfolk/USA in den Hamburger Hafen, dabei wurden in insgesamt 84 zylinderförmigen Behältern insgesamt rund 1263 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert. Rechnerisch ermittelt insgesamt rund 1061 Tonnen nicht angereichertes Uranhexafluorid (Nettomasse).
– Im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 18.02.25 erfolgten 3 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in 72 zylinderförmigen Behältern
insgesamt rund 1088 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert. Rechnerisch ermittelt rund 915 Tonnen nicht angereichertes Uranhexafluorid (Nettomasse).
– Auffällig: Im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 18.02.25 erfolgte 1 Transport von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Norfolk/USA in den Hamburger Hafen, dabei wurden in 12 zylinderförmigen Behältern
insgesamt rund 175 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert. Rechnerisch ermittelt rund 146 Tonnen nicht angereichertes Uranhexafluorid (Nettomasse).
Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Norfolk/USA in den Hamburger Hafen sind recht selten, zuletzt wurde nach vorliegender Datenlage am 11.01.16 ein derartiger Atomtransport durchgeführt.
– Im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 18.02.25 erfolgten 6 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich
nach Montreal/Kanada. Dabei wurden 144 zylinderförmige Behälter, insgesamt rund 348 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”, transportiert.
– Im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 18.02.25 erfolgte 1 Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg, dabei wurden rund 154 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert.
(rechnerisch ermittelt 26.01.25: 8 x 20-Fuß-Container)
– Im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 18.02.25 erfolgten demnach keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada, Adelaide/Australien oder Singapore in den Hafen von Hamburg.
– Im Zeitraum vom 07.12.24 bis zum 18.02.25 erfolgte 1 Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada, dabei wurden rund 59 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert.
(rechnerisch ermittelt 13.02.25: 3 x 20-Fuß-Container)
Zu den Transporten von Uranerzkonzentrat aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada liegt hier bislang noch keine zu einer Veröffentlichung geeignete Beurteilung vor.
Weitere Auswertungen dazu, soweit bekannt (extern)
Auf der Website von Stephan Jersch (DIE LINKE) wird über die Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/18093, und der Antwort des Hamburger Senats darauf berichtet:
Am 17.02.25 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine weitere Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/18093, gestellt, auf die der Hamburger Senat am 25.02.25 antwortete. – Zuvor wurde am 05.12.24 von den Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/17255) gestellt, auf die der Hamburger Senat am 13.12.24 geantwortet hat.
> Anmerkung: Aufgrund der Bürgerschaftswahlen in Hamburg am 02.03.25 wurde diese Kleine Anfrage zu den Atomtransporten durch Hamburg vorgezogen.
Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 22/18093) zu den Atomtransporten über das Hamburger Stadtgebiet einleitend berichtet:
“Seit weit mehr als einem Jahr sind die letzten Atomkraftwerke (AKW) in Deutschland nicht mehr in Betrieb. Ein Grund zum Feiern? Das Thema ist jedoch wegen einer herbeigeredeten „Renaissance der Atomkraft“ noch längst nicht beendet. Zuletzt liebäugelt vor allem die CDU und CSU mit der Kernenergie. So fordern diese eine Weiternutzung und Weiterentwicklung der Kernenergie sowie die Prüfung, ob stillgelegte Atomkraftwerke wieder hochgefahren werden könnten. Viele Analysen, darunter auch die des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, kommen zu dem Schluss, dass neue Atomkraftprojekte weder ökonomisch noch technisch eine Zukunft haben werden. In Hamburg selbst finden trotz des Atomausstiegs Transporte von radioaktiven Gefahrgütern über den Hamburger Hafen und den Straßen des Stadtgebiets statt.
Die Urananreicherungsanlage in Gronau (zweitgrößte der Welt) und die Brennelementfabrik im niedersächsischen Lingen sind vom Atomausstieg nicht betroffen und können unbefristet weiter Uranbrennstoff für den internationalen AKW-Markt produzieren. Die Nutzung der Atomenergie ist also auch weiterhin eine Gefahr für Menschen und Umwelt.
Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt weiterhin unverändert. Hauptsächlich stehen diese Transporte in Zusammenhang mit dem Betrieb von Atommeilern und Uranfabriken.
Im Jahr 2023 erfolgen nach Angaben des Senats über 146 Atomtransporte über das Hamburger Stadtgebiet. Laut den Senatsauskünften (zuletzt in der Drs. 22/17255) sind im Zeitraum zwischen Anfang September und Anfang Dezember 2024 41 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen. Ein Rückgang der Atomtransporte ist weder in der Vergangenheit noch aktuell zu verzeichnen.
Diese Zahlen zeigen weiterhin: Inwieweit Hamburg nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung seines Hafens für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKW, wegkommt, bleibt auch weiterhin zu beobachten.
Zum Beispiel wird Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) sowie das extrem giftige und ätzende (noch nicht angereicherte) Uranhexafluorid weiterhin im Hamburger Hafen umgeschlagen. Diese Vorprodukte werden nach deren Anreicherung für die Produktion von Brennelementen benötigt.
Durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“, ausschließlich auf dem Straßenweg, im Transit. Letztes Jahr (2023) über 70 mit neuen Uran-Brennelementen für AKW z.B. in Frankreich oder Schweden sowie angereichertes Uranhexafluorid zur Versorgung der Brennelementfabrik im schwedischen Västeras.
Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationenüber zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion Die Linke gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der im Dezember 2024 beantworteten Drs. 22/17255, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.
Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion Die Linke hier zum nunmehr 59. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.
Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 06.12.2024 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabelle in der Anlage zu Drs. 22/17255 für alle Transporte entsprechend fortführen)“.
In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/18093) wird vom Hamburger Senat dazu u.a. erläutert:
“Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 6. Dezember 2024 bis einschließlich 17. Februar 2025 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 4.
Der Zeitraum der in der Drs. 22/17255 aufgeführten Transportvorgänge endete mit dem 6. Dezember 2024. Daten über die im Gefahrgut-Informationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen jeweils für die letzten drei Monate vor. Der Abfragezeitraum in GEGIS schließt also zeitlich direkt an die Drs. 22/17255 an.
In der Anlage 2 sind die Daten sonstiger radioaktiver Stoffe im Zeitraum 7. Dezember 2024 bis einschließlich 18. Februar 2025 aufgeführt. Die Dauer des Umschlags, die Namen und Adressen der Absender und Empfänger werden in GEGIS nicht erfasst.
Darüber hinaus beinhaltet Anlage 2 zusätzlich zwei Straßentransporte, deren Daten von einer Kontrolle am 17. Dezember 2024 noch vorliegen.“
Die Polizei hat bei den Atomtransporten in dem betreffenden Zeitraum erneut wenig Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/18093) berichtet wird
DIE LINKE: “In der Drs. 20/14621 führt der Senat aus, die Zuständigkeit für die Aufsicht über Transporte radioaktiver Stoffe auf bundeseigenen Eisenbahnstrecken liege beim Eisenbahnbundesamt.
Zuletzt in der Drs. 22/17255 berichtete der Senat im Dezember 2024 zu zwei sicherheitsrelevanten Mängeln im Zusammenhang mit dem Seeverkehr.
Was ist dem Senat für die Zeit seit Dezember 2024 dazu bekannt? Bitte mit Datum und möglichst konkreter Beschreibung der Mangelart unter anderem wie in Anlage 3 zur Drs. 22/17255 aufführen.“
“Sind dem Senat über diese hinaus auch Beanstandungen bei anderen Transportarten bekannt geworden? Wenn ja, bitte möglichst in der Tabelle mit angeben.“
Antwort des Hamburger Senats: “Im Zeitraum 7. Dezember 2024 bis 18. Februar 2025 wurden in Hamburg durch die Polizei 115 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. 112 Kontrollen verliefen ohne Beanstandungen. Im Zusammenhang mit dem Seeverkehr wurde ein sicherheitsrelevanter Mangel im Zuständigkeitsbereich der Polizei in dem angegebenen Zeitraum festgestellt. Im Straßen- und Schienenverkehr wurden zwei formale Mängel in dem angegebenen Zeitraum durch die Polizei festgestellt. Im Übrigen siehe Anlage 3.“
> Allerdings wurden, nach den Senatsangaben (Drs. 22/17255), zuvor im Zeitraum 10.09.24 bis 06.12.24 in Hamburg durch die Polizei noch 236 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. – Inzwischen (Drs. 22/18093) erfolgten deutlich weniger Kontrollen: Im Zeitraum 07.12.24 bis 18.02.25 wurden in Hamburg durch die Polizei lediglich 115 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. – Eine Reduzierung der Kontrollen führt i.d.R. dazu, daß weniger sicherheitsrelevanter Mängel bei den Atomtransporten erkannt und beanstandet werden.
Bislang wurde noch(!) keine neue Umschlagsgenehmigung für „sonstige radioaktive Stoffe“ für den UNIKAI erteilt
Rückblick: Die UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH (UNIKAI) hatte zwischenzeitlich eine neue Umschlagsgenehmigung für „sonstige radioaktive Stoffe“, wie z.B. „Yellow Cake“ und nicht angereichertes UF6 (UN 2978), beantragt. – Die zuvor erteilte Genehmigung war bis zum 28.02.23 befristet. – Bislang (Stand: 25.02.25) wurde noch keine neue Umschlagsgenehmigung für „sonstige radioaktive Stoffe“ für den UNIKAI erteilt.
Recht wahrscheinlich wird der Hamburger Hafenbetrieb UNIKAI künftig eine unbefristete Umschlagsgenehmigung erhalten.
Hintergrund: „Yellow Cake“ (Uranerzkonzentrat) und nicht angereichertes UF6 sind Vorprodukte zur Herstellung von neuen Brennelementen für die Atomkraftwerke.
DIE LINKE: “Nach der umfassenden Novellierung des Strahlenschutzrechtes können Umschlagsgenehmigungen unbefristet erfolgen. Laut Drs. 22/14690 haben folgende Hamburger Hafenbetriebe eine unbefristete Umschlagsgenehmigung: der zur HHLA gehörende Container Terminal Burchardkai (CTB) sowie der Container Terminal Tollerort (CTT). Für den zur HHLA gehörenden Container Terminal Altenwerder gilt eine befristete Genehmigung bis zum 30. September 2025. Für EUROGATE liegt eine gültige Genehmigung bis zum 31. Juli 2026 vor und für das Hafenunternehmen C. Steinweg wurde eine Genehmigung bis zum 31. Dezember 2026 erteilt.
Für den UNIKAI war die Genehmigung bis zum 28. Februar 2023 befristet. Zuletzt wurde in der Drs. 22/17255 berichtet, dass für die UNIKAI eine Umgangsgenehmigung beantragt wurde und weiterhin in der Bearbeitung bei der zuständigen Stelle der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz ist“.
DIE LINKE: “Wurde zwischenzeitlich eine neue Umschlagsgenehmigung für die UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH erteilt?
Wenn ja, wann wurde diese Umschlagsgenehmigung erteilt und wie lange ist diese ggf. befristet?“
Antwort des Hamburger Senats: “Für die UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH wurde zwischenzeitlich keine neue Umschlaggenehmigung erteilt.“
Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Aussage des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie das Hamburger Stadtgebiet fragen wir, soweit Meldungen vorliegen:
Hat es bei der zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Anfang Dezember 2024 Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassungen zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen?
Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.“
Antwort des Hamburger Senats: “Seit Anfang Dezember 2024 gab es bei der zuständigen Behörde keine Anträge auf Genehmigung zur Beförderung von radioaktiven Stoffen und es wurden auch seit Anfang Dezember 2024 keine derartigen Genehmigungen erteilt.“
Am Abend des 26.03.25 gegen 20.00 Uhr hat das Atommüll-Transportschiff „Pacific Grebe“ den britischen Hafen Barrow-in-Furness verlassen und nimmt nun Kurs auf Deutschland. An Bord befinden sich sieben CASTOR-Behälter mit hochaktivem Atommüll.
Mit der Ankunft im Rhenus-Midgard-Hafen von Nordenham ist mit Bezugnahme auf den Ablauf eines vergleichbaren Transports in 2020 mit spätestens Dienstag, 1. April zu rechnen, möglicherweise auch früher. In Nordenham werden die Behälter umgeladen auf Schienenwaggons, was mindestens einen Tag dauern wird. Ziel für den hochradioaktiven Atommüll ist dann das Zwischenlager am AKW Isar-2 in Niederbayern, eine unsichere Lagerhalle, wo der Abfall für unbestimmte Zeit abgestellt wird.
Barrow-in-Furness: AIS-Kontakt zu der ‘Pacific Grebe’ ist abgerissen Für den CASTOR-Transport aus Sellafield über Hafen von Barrow-in-Furness/GB an der Irischen See auf dem Seeweg (Fahrtroute entweder über die Meerenge Pentland Firth zwischen dem nördlichen schottischen Festland und den Orkney-Inseln oder über dem Ärmelkanal, English Channel) nach Nordenham und weiter in das AKW Isar in Bayern kommen grundsätzlich folgende drei Schiffe der Pacific Nuclear Transport Limited (PNTL) in Frage: “Pacific Grebe” (IMO 9464883), “Pacific Heron” (IMO 9372913) und “Pacific Egret” (IMO 9464871). Der Seetransport mit den sieben CASTOR-Behältern (Typ: CASTOR HAW28M) soll laut der Beförderungsgenehmigung des BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung) aus der Plutonium-Fabrik Sellafield in das AKW Isar in Bayern aus Groß Britannien mit den INF-Klasse III-Schiffen „Pacific Grebe“ (IMO 9464883) oder „Pacific Heron“ (IMO 9372913) durchgeführt werden. Stand der Dinge (25.03.25): – “Pacific Grebe” (IMO 9464883) => befand sich am zuletzt am 24.03.25 im Hafen von Barrow-in-Furness/GB an der Irischen See (Ramsden Dock), an der dortigen Pier befinden sich der Gleisanschluß aus Sellafield/GB und ein Verladekran für die CASTOR-Behälter. – Der AIS-Kontakt zu der ‘Pacific Grebe’ ist nach übereinstimmenden Berichten im Netz abgerissen (Quellenangaben: marinetraffic.com, vesselfinder.com, vesseltracker.com) – Verdächtig!. – “Pacific Heron” (IMO 9372913) => befand sich am 25.03.25 um 20:09 Uhr (MEZ) im Hafen von Barrow-in-Furness/GB an der Irischen See (Ramsden Dock) angelegt. An dem dortigen Liegeplatz befinden sich weder ein Gleisanschluß aus Sellafield/GB noch ein Verladekran für die CASTOR-Behälter. – “Pacific Egret” (IMO 9464871) => befand sich am 25.03.25 um 20:08 Uhr (MEZ) im Hafen von Barrow-in-Furness/GB an der Irischen See (Ramsden Dock), an der dortigen Pier befinden sich der Gleisanschluß aus Sellafield/GB und ein Verladekran für die CASTOR-Behälter
Beim CASTOR-Transport Sellafield – Biblis im November 2020 wurde die “Pacific Grebe” (IMO 9464883) eingesetzt. Der Umschlag der Castor-Behälter auf die Schiene findet im Hafen von Nordenham (Rhenus Midgard GmbH & Co. KG) statt. Dabei werden die Unternehmen H.-J. Nolte Auto-Krane und Mammoet Deutschland GmbH beteiligt sein. Beförderungsstrecke: Von einem Hafen im Vereinigten Königreich (recht wahrscheinlich: Barrow-in-Furness an der Irischen See in der Nähe von Sellafield) auf dem Seeweg zum Hafen von Nordenham => Umschlag im Hafen von Nordenham => Vom Hafen von Nordenham auf der Schiene zum AKW Isar.
Kundgebungen & Mahnwachen
in Bremen, Sonntag 30.03., 14:00 Uhr, Bahnhofsvorplatz
am Dienstag, 01.04. ab 17:00 Uhr am Göttinger Bahnhof
in Nordenham und Landshut
angekündigt sind zudem Mahnwachen an weiteren Orten entlang der möglichen Transportstrecke durch Deutschland, die wir auf der Webseite nennen, sobald sie angemeldet sind
beteiligt euch am Protest & meldet eine eigene Mahnwache an. Die Info gern an: kontakt@castor-stoppen.de
Demo Sa. 15.03.2025 – 14 Uhr Am 11. März 2011 geschah der dreifache GAU in dem Atomkraftwerk Fukushima.
Die Bilder der explodierten Reaktorblöcke, die damals um die Welt gingen erfüllen uns immer noch mit Fassungslosigkeit. Wir hatten davor gewarnt, aber es war nach Tschernobyl wieder passiert. Und nun wird wieder von den ewig Gestrigen nach der unverantwortlichen Atomkraft gestrebt. Trotz der unglaublichen Gefahren, die schon wieder vergessen scheinen. Auch die Suche nach der Endlagerung, des Millionen Jahre strahlenden Mülls, ist keinen Schritt weiter. Eine sichere Endlagerung ist technisch und wissenschaftlich nicht vorstellbar.
Atomkraft kann das Klima nicht retten. Atomenergie ist nicht grün und nachhaltig. Wir fordern die sofortige Stilllegung aller Atomanlagen – weltweit! Keine Atomtransporte durch Hamburg und anderswo!
Am 05.12.24 hatten die Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine weitere Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg”, Drucksache 22/17255, gestellt, auf die der Hamburger Senat am 13.12.24 antwortet. – Zuvor wurde am 09.09.24 von den Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) in der Hamburger Bürgerschaft eine Kleine Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/16212) gestellt, auf die der Hamburger Senat am 17.09.24 geantwortet hat. Von den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wird in der aktuellen Kleinen Anfrage(Drucksache 22/17255) zu den Atomtransporten über das Hamburger Stadtgebiet einleitend ausgeführt: “Seit weit mehr als einem Jahr sind die letzten Atomkraftwerke (AKW) in Deutschland nicht mehr in Betrieb. Ein Grund zum Feiern? Das Thema ist jedoch wegen einer herbeigeredeten „Renaissance der Atomkraft“ noch längst nicht beendet. Zuletzt liebäugelt vor allem die CDU und CSU mit der Kernenergie. So fordern diese eine Weiternutzung und Weiterentwicklung der Kernenergie sowie die Prüfung, ob stillgelegte Atomkraftwerke wieder hochgefahren werden könnten. Viele Analysen, darunter auch die des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, kommen zu dem Schluss, dass neue Atomkraftprojekte weder ökonomisch noch technisch eine Zukunft haben werden. In Hamburg selbst finden trotz des Atomausstiegs Transporte von radioaktiven Gefahrgütern über den Hamburger Hafen und den Straßen des Stadtgebiets statt.
Die Urananreicherungsanlage in Gronau (zweitgrößte der Welt) und die Brennelementfabrik im niedersächsischen Lingen sind vom Atomausstieg nicht betroffen und können unbefristet weiter Uranbrennstoff für den internationalen AKW-Markt produzieren. Die Nutzung der Atomenergie ist also auch weiterhin eine Gefahr für Menschen und Umwelt.
Das Niveau der radioaktiven Transporte bleibt weiterhin unverändert. Hauptsächlich stehen diese Transporte in Zusammenhang mit dem Betrieb von Atommeilern und Uranfabriken.
Im Jahr 2023 erfolgen nach Angaben des Senats über 146 Atomtransporte über das Hamburger Stadtgebiet. Laut den Senatsauskünften (zuletzt in der Drs. 22/16212) sind im Zeitraum zwischen Mitte Juni und Mitte September 2024 29 Atomtransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen. Ein Rückgang der Atomtransporte ist weder in der Vergangenheit noch aktuell zu verzeichnen.
Diese Zahlen zeigen weiterhin: Inwieweit Hamburg nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung seines Hafens für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) von seiner Rolle als ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, unter anderem zur Versorgung von AKW, wegkommt, bleibt auch weiterhin zu beobachten.
Zum Beispiel wird Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) sowie das extrem giftige und ätzende (noch nicht angereicherte) Uranhexafluorid weiterhin im Hamburger Hafen umgeschlagen. Diese Vorprodukte werden nach deren Anreicherung für die Produktion von Brennelementen benötigt.
Durch das Hamburger Stadtgebiet fahren weiterhin zahlreiche „Kernbrennstoff-Transporte“, ausschließlich auf dem Straßenweg, im Transit. Letztes Jahr (2023) über 70 mit neuen Uran-Brennelementen für AKW zum Beispiel in Frankreich oder Schweden sowie angereichertes Uranhexafluorid zur Versorgung der Brennelementfabrik im schwedischen Västeras.
Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit rund einem Jahrzehnt immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der im September 2024 beantworteten Drs. 22/16212, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.
Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion Die Linke hier zum nunmehr 58. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.
Wir fragen bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie über das Hamburger Stadtgebiet ab dem 7.06.2024 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabelle in der Anlage zu Drs. 22/16212 für alle Transporte entsprechend fortführen)“.In der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/17255) wird vom Hamburger Senat dazu u.a. ausgeführt: “Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 7. September 2024 bis einschließlich 6. Dezember 2024 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 4.
Der Zeitraum der in der Drs. 22/16212 aufgeführten Transportvorgänge endete mit dem 10. September 2024. Daten über die im Gefahrgut-Informationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Der Abfragezeitraum in GEGIS schließt zeitlich direkt an die Drs. 22/16212 an.
In der Anlage 2 sind die Daten sonstiger radioaktiver Stoffe im Zeitraum 11. September 2024 bis einschließlich 6. Dezember 2024 aufgeführt. Die Dauer des Umschlags, die Namen und Adressen der Absender und Empfänger werden in GEGIS nicht erfasst. Darüber hinaus beinhaltet Anlage 2 zusätzlich einen Straßentransport, dessen Daten von einer Kontrolle am 12. September 2024 noch vorliegen.“
Die Polizei hat bei den Atomtransporten in dem betreffenden Zeitraum erneut wenig Mängel festgestellt, wie vom Hamburger Senat in der Kleinen Anfrage “Atomtransporte durch Hamburg” (Drucksache 22/17255) berichtet wird
DIE LINKE: “In der Drs. 20/14621 führt der Senat aus, die Zuständigkeit für die Aufsicht über Transporte radioaktiver Stoffe auf bundeseigenen Eisenbahnstrecken liege beim Eisenbahnbundesamt.
Zuletzt in der Drs. 22/16212 berichtete der Senat im September 2024 zu einem formalen Mangel im Zusammenhang mit dem Seeverkehr.
Was ist dem Senat für die Zeit seit September 2024 dazu bekannt? Bitte mit Datum und möglichst konkreter Beschreibung der Mangelart unter anderem wie in Anlage 3 zur Drs. 22/15451 aufführen.“
“Sind dem Senat über diese hinaus auch Beanstandungen bei anderen Transportarten bekannt geworden? Wenn ja, bitte möglichst in der Tabelle mit angeben.“
Antwort des Hamburger Senats: “Im Zeitraum 10. September 2024 bis 6. Dezember 2024 wurden in Hamburg durch die Polizei 236 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. 234 Kontrollen verliefen ohne Beanstandungen. Im Zusammenhang mit dem Seeverkehr wurden zwei sicherheitsrelevante Mängel im Zuständigkeitsbereich der Polizei in dem angegebenen Zeitraum festgestellt. Im Straßen- und Schienenverkehr wurde in dem angegebenen Zeitraum kein Mangel durch die Polizei festgestellt. Im Übrigen siehe Anlage 3.“
Bislang wurde keine neue Umschlagsgenehmigung für „sonstige radioaktive Stoffe“ für den UNIKAI erteilt
Rückblick: Die UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH (UNIKAI) hatte zwischenzeitlich eine neue Umschlagsgenehmigung für „sonstige radioaktive Stoffe“, wie z.B. „Yellow Cake“ und nicht angereichertes UF6 (UN 2978), beantragt. –Die zuvor erteilte Genehmigung war bis zum 28.02.23 befristet. – Bislang (Stand: 13.12.24) wurde keine neue Umschlagsgenehmigung für „sonstige radioaktive Stoffe“ für den UNIKAI erteilt.
Recht wahrscheinlich wird der Hamburger Hafenbetrieb UNIKAI in absehbarer Zeit eine unbefristete Umschlagsgenehmigung erhalten.
Hintergrund: „Yellow Cake“ (Uranerzkonzentrat) und nicht angereichertes UF6 sind Vorprodukte zur Herstellung von neuen Brennelementen für die Atomkraftwerke.
DIE LINKE: “Nach der umfassenden Novellierung des Strahlenschutzrechtes können Umschlagsgenehmigungen unbefristet erfolgen. Laut Drs. 22/14690 haben folgende Hamburger Hafenbetriebe eine unbefristete Umschlagsgenehmigung: der zur HHLA gehörende Container Terminal Burchardkai (CTB) sowie der Container Terminal Tollerort (CTT). Für den zur HHLA gehörenden Container Terminal Altenwerder gilt eine befristete Genehmigung bis zum 30. September 2025. Für EUROGATE liegt eine gültige Genehmigung bis zum 31. Juli 2026 vor und für das Hafenunternehmen C. Steinweg wurde eine Genehmigung bis zum31. Dezember 2026 erteilt.
Für den UNIKAI war die Genehmigung bis zum 28. Februar 2023 befristet. Zuletzt wurde in der Drs. 22/16212 berichtet, dass für die UNIKAI eine Umgangsgenehmigung beantragt wurde und in der Bearbeitung bei der zuständigen Stelle der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz ist“.
DIE LINKE: “Wurde zwischenzeitlich eine neue Umschlagsgenehmigung für die UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH erteilt?“ “Wenn ja, wann wurde diese Umschlagsgenehmigung erteilt und wie lange ist diese gegebenenfalls befristet?“ Antwort des Hamburger Senats: “Nein,für die UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH wurde zwischenzeitlich keine neue Umschlaggenehmigung erteilt..“ Bei der zuständigen Hamburger Genehmigungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) hat es, nach Aussage des Hamburger Senats, keine neue Antragstellung/Genehmigung auf Zulassung zur Beförderung von “Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen“ gegeben
DIE LINKE: “Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie das Hamburger Stadtgebiet fragen wir, soweit Meldungen vorliegen: Hat es bei der zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit Anfang Juni 2024 Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassungen zur Beförderung „radioaktiver Stoffe“ gegeben beziehungsweise sind Zulassungen entfallen? Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten. Antwort des Hamburger Senats: “Nein, seit Juni 2024 gab es bei der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz keine Anträge auf Genehmigung zur Beförderung von radioaktiven Stoffen und es wurden auch seit Juni 2024 keine derartigen Genehmigungen erteilt (Stand 9. Dezember 2024).“ Diese Kleine Anfrage befindet sich z.Zt. im Netz unter: Atomtransporte durch Hamburg (XVIII) 22/17255 Schriftliche Kleine Anfrage vom 05.12.2024 Stephan Jersch (Fraktion DIE LINKE), Norbert Hackbusch (Fraktion DIE LINKE) https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/suche/10_1_22___22.%20Wahlperiode%20(ab%2018.03.2020)/14_1_17255___Dokumentnummer%3A%2017255 bzw. unter https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/89569/22_17255_atomtransporte_durch_hamburg_xviii#search=%22Stephan-Jersch%22#navpanes=0
=> Zwischenzeitlich sind Auswertungen der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/17255 “Atomtransporte durch Hamburg” in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 07.09.2024 -06.12.2024”) zu den Atomtransporten über das Hamburger Stadtgebiet und in der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 11. September 2024 bis einschließlich 6. Dezember 2024”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt. => Die Ergebnisse der bisherigen Recherchen befinden sich hier:
=> Eine Auswertung der Anlagen 1 und 2 ergab bislang:
Unterscheidung zwischen “Kernbrennstoffen” und “sonstigen radioaktiven Stoffen”
Definitionen Seitens desBASE(Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung):
> “Kernbrennstoffe” sind Stoffe, die Plutonium 239 oder 241 oder mit den Isotopen 235 oder 233 angereichertes Uran enthalten. > “Sonstige radioaktive Stoffe” sind Stoffe, die ein oder mehrere Radionuklide enthalten, soweit es sich nicht um “Kernbrennstoffe” handelt.Anlage 1 “Kernbrennstoff-Transporte”
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/17255 (Atomtransporte durch Hamburg) erfolgten im Zeitraum vom 07.09.24 bis zum 06.12.24 keine„Kernbrennstoff-Transporte“ über den Hafen von Hamburg.
> “Kernbrennstoff-Transporte” über den Hafen von Hamburg finden zur Zeit nicht mehr statt. – Dies ist aber nur ein Teil der Wahrheit, denn laut Aussagen des Hamburger Senats in den Kleinen Anfragen (“Atomtransporte durch Hamburg”) durchqueren weiterhin zahlreiche “Kernbrennstoff-Transporte” ausschließlich auf dem Straßenweg im Transit das Hamburger Stadtgebiet!
> Nach den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/17255 (Atomtransporte durch Hamburg) wurden im Zeitraum vom 07.09.24 bis zum 06.12.24 insgesamt 7 „Kernbrennstoff-Transporte“ (neue Brennelemente und angereichertes UF6)im Transit ausschließlich auf dem Straßenweg über das Hamburger Stadtgebiet durchgeführt.
– Im Zeitraum vom 07.09.24 bis 06.12.24erfolgten nach Angaben des Hamburger Senats 2 Transporte von neuen Uran-Brennelementen im Transit ausschließlich auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet, dabei wurden insgesamt rund 1,1 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Urandioxidin den Brennelementen befördert.
Auffällig:
– Am 19.09.24wurde 1 Transport von neuen Uran-Brennelementen aus dem französischen AKW Golfech in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt.
Ein Rücktransport aus einem AKW in die Brennelement-Fabrik erfolgt z.B. wenn das betreffende neue („unbestrahlte“) Brennelement nicht der erforderlichen Spezifikation entspricht bzw. fehlerhaft ist.
Das BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung) hatte dazu lediglich einen(!) Transport genehmigt (Laufende Nr.: 7866).
– Am 14.11.24 erfolgte aus der Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden 1 Transport von neuen Uran-Brennelementen in das französische AKW Golfech.
Das BASE hatte dazu die erforderliche Transportgenehmigung erteilt (Laufende Nr.: 7835 + 1 Ä.).
Aufgrund der nahezu gleichen “Kernbrennstoffmasse” von rund 540 kg bei den beiden Transporten ist davon auszugehen, daß dabei lediglich ein neues („unbestrahltes“) Uran-Brennelement befördert wurde.
Ob bei den beiden Transporten das gleiche Brennelement befördert wurde ist hier nicht bekannt, liegt aber Nahe.
Hintergrund:
Das AKW Golfech bei Valence d´Agen in Frankreich verfügt über zwei Druckwasser-Reaktoren mit jeweils 1310 MW elektrischer Nettoleistung, welche 1991 und 1994 in Betrieb genommen wurden. (Quelle: Wikipedia)
Bei einen Druckwasser-Reaktor mit einer elektrischen Nettoleistung von 1300 MW beträgt der Urangehalt pro Brennelement ca. 530 kg. (Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz)
– Im Zeitraum vom 07.09.24 bis 06.12.24wurden mit 5 Transporten insgesamt rund 59 Tonnen (“Kernbrennstoffmasse”) angereichertes Uranhexafluorid (UN 2977) im Transit ausschließlich
auf der Straße über das Hamburger Stadtgebiet befördert.
1 Transport von angereichertem Uranhexafluorid erfolgte aus der Urananreicherung-Anlage in Gronau/Deutschland, 2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid erfolgten aus der Urananreicherung-Anlage in Almelo/Niederlande und
2 Transporte von angereichertem Uranhexafluorid aus der Urananreicherungs-Anlage in Pierrelatte/Frankreich
Alle Transporte wurden in die Brennelement-Fabrik der Westinghouse Electric Sweden in Västeras/Schweden durchgeführt.Anlage 2 “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” > Den Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 22/17255 (Atomtransporte durch Hamburg) ist zu entnehmen: “Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe” im Zeitraum vom 11.09.24 bis zum 06.12.24 über den Hamburger Hafen waren mehrere Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada sowie Rücktransporte von entleerten und ungereinigten UF6-Behältern (“UF6 Heels”) (UN 2978) nach Montreal/Kanada. Zudem wurde ein Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada und drei Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hamburger Hafen sowie drei Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada durchgeführt.
–Im Zeitraum vom 11.09.24 bis zum 06.12.24 erfolgten 4 Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UF6) (UN 2978) aus Montreal/Kanada in den Hamburger Hafen, dabei wurden in 112 zylinderförmigen Behältern insgesamt rund 1694 Tonnen (Bruttomasse) nicht angereichertes Uranhexafluorid befördert. Rechnerisch ermittelt rund 1425 Tonnen nicht angereichertes Uranhexafluorid (Nettomasse).
– Im Zeitraum vom 11.09.24 bis zum 06.12.24 erfolgten 4 Transporte von “UF6-Heels”, die Reststoffe von nicht angereichertem Uranhexafluorid (UN 2978) enthielten, aus dem Hafen von Hamburg ausschließlich nach Montreal/Kanada. Dabei wurden 96 zylinderförmige Behälter, insgesamt rund 234 Tonnen (Bruttomasse) “UF6-Heels”, transportiert.
– Im Zeitraum vom 11.09.24 bis zum 06.12.24 erfolgte 1 Transport von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Montreal/Kanada in den Hafen von Hamburg, dabei wurden insgesamt rund 351 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt 22.11.24: 18 x 20-Fuß-Container)
– Im Zeitraum vom 11.09.24 bis zum 06.12.24 erfolgten 3 Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Walvis Bay/Namibia in den Hafen von Hamburg, dabei wurden insgesamt rund 568 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt 23.09.24: 8 x 20-Fuß-Container / 24.10.24: 10 x 20-Fuß-Container / 19.11.24: 11 x 20-Fuß-Container)
– Im Zeitraum vom 11.09.24 bis zum 06.12.24 erfolgten demnach keine Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus Adelaide/Australien oder Singapore in den Hafen von Hamburg.
– Im Zeitraum vom 11.09.24 bis zum 06.12.24 erfolgten 3 Transporte von Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada, dabei wurden insgesamt rund 175 Tonnen (Bruttomasse) Uranerzkonzentrat („Yellow Cake“) befördert. (rechnerisch ermittelt 13.09.24: 3 x 20-Fuß-Container / 17.10.24: 3 x 20-Fuß-Container / 23.11.24: 3 x 20-Fuß-Container) Zu den Transporten von Uranerzkonzentrat aus dem Hamburger Hafen nach Montreal/Kanada liegt hier bislang noch keine zu einer Veröffentlichung geeignete Beurteilung vor.