Illegale Atomtransporte durch den Hamburger Hafen!

Presseerklärung 14.07.2026

Illegale Atomtransporte durch den Hamburger Hafen!

Im Zeitraum vom 30.09.2025 bis 22.05.2026 gab es keine Genehmigung für den Container Terminal Altenwerder (CTA*) zum Umgang mit „sonstigen radioaktiven Stoffen“. Trotzdem erfolgten dort Atomtransporte mit Uranhexafluorid und Yellow Cake.

Allein in der letzten Antwort des Senats (Drucksache 23/4355) werden dreizehn weitere Transporte in diesem Zeitraum aufgelistet die wir zweifelsfrei über den CTA zuordnen.
Somit gab es Atomtransporte die ohne Umschlaggenehmigung von dem HHLA Terminal Altenwerder umgeschlagen worden sind.

„Wir fordern schon lange die Endwidmung (Sperrung) des Hamburger Hafen für alle Atomtransporte. Wenn nun aber der Senat bei seinem eigenen Hafenkonzern der HHLA ungenehmigte Atomtransporte durchführen lässt, ist Zweifel an seiner Kompetenz mehr als angebracht und die Einstellung aller Atomtransporte notwendig!“
so Paul Dreher, Sprecher von SAND.

Eine rücksichtslose Aufklärung wie das passiere konnte muss umgehend erfolgen!
Wir fordern die Entziehung der jetzt erteilten unbefristeten Umschlaggenehmigung, da der Betreiber seine Unzuverlässigkeit gezeigt hat.
Bei der zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz muss aufgeklärt werden wie es zu dem Fehlverhalten hinsichtlich der fehlenden Umschlaggenehmigung kam!

SAND (Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke)
Paul Dreher
Mail: sand(at)nadir.org Webseite: https://sand.noblogs.org

Hintergrund:
Die Fragen und Antworten 15 und 16 der Drucksache 23/4355 sind die Grundlage der Erkenntnis.
Der Hamburger Senat schreibt in seiner Antwort das am 22.5.26 eine Genehmigung am CTA erteilt wurde. Die Genehmigung zuvor war bis zum 30.9.25 erteilt. Das bedeutet das es über vier Monaten im CTA zu ungenehmigtem Umschlag mit radioaktiven Stoffen kam.
Als Antwort schreibt der Senat das ihm hierfür keine Erkenntnisse vorliegen und er verweist auf das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE).
Das BASE ist für die Genehmigung der Kernbrennstoff Transporte zuständig, für die stattgefundenen Transporte der „sonstigen radioaktiven Stoffe“ hingegen nicht. Trotzdem ist eine gültige Genehmigung für deren Umschlag seitens des Hafenbetreibers erforderlich.
*CTA = Hamburger Hafenbetrieb HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH

Keine rechtliche Grundlage, ausführlicher Bericht: https://sand.noblogs.org/post/2026/07/hamburg-atomtransporte-durch-hamburg-drucksache-23-4355-anlage-2-cta/
Auswertung Anlage2 Drucksache 23/4355: https://sand.noblogs.org/files/2026/07/Atomtransporte-durch-Hamburg-Drs23-4355-Anlage2-CTA.pdf
HH Bürgerschaft – Drucksache 23/4355: https://sand.noblogs.org/files/2026/07/Hamburger-Buergerschaft-Drs.-23-4355-Atomtransporte-durch-Hamburg-63.pdf

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